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Geräteprüfung nach DGUV V3

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist ein Betreiber bzw. Unternehmer verpflichtet, regelmäßige Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702 in seinem Betrieb durch zu führen.


Was ist das Ziel der Geräteprüfung?


An erster Stelle steht das Wohl der Mitarbeiter, durch regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel können Unfälle vermieden werden. Der Betrieb profitiert zudem von den regelmäßigen Kontrollen. Verschleiß und Defekte können frühzeitig erkannt werden. Eine Reparatur kann durchgeführt werden, ohne dass Folgeschäden entstehen oder es zu einem Ausfall der Maschinen kommt.


Beispiele für Geräte geprüft werden müssen


Ortsveränderliche Geräte können oder sollen bewegt werden, während sie mit dem Spannungsnetz verbunden sind. Die Energieversorgung erfolgt über Kabel und Stecker. Hier ein paar Beispiele

  • Projektoren

  • Videogeräte

  • Küchengeräte

  • Bügeleisen

  • Waschmaschinen

  • Kaffeemaschine

  • Mehrfachsteckdose

  • Verlängerungskabel


Wer darf die Geräteprüfung nach DGUV V3 machen?


Die Geräteprüfung nach DGUV V3 (DIN VDE 0701-0702) in Bezug auf die Feststellung der elektrischen Sicherheit kann durch befähigte Personen oder Elektrofachkräfte durchgeführt werden.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen durften Wiederholungsprüfungen durchführen.

Eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist nicht mehr möglich.

Solche Kräfte können die Elektrofachkraft jedoch als unterwiesene Person unterstützen und bei Wiederholungsprüfungen bestimmte Aufgaben übernehmen.



Geräteprüfung / Fortkord + Sänger / Elektroinnung

Fortkord + Sänger ist ein Elektrofachbetrieb und wir haben die fachliche Qualifikation durch unsere Berufsausbildung. Zusätzlich bilden wir uns regelmäßig weiter in diesem Bereich, um stets auf dem neusten Stand der Vorschriften zu sein.



Die Prüffristen für elektrische Geräte im


Unternehmen

Bei der Benutzung und Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln hat der Unternehmer Sorge dafür zu tragen, dass elektrische Gefährdungen so gut wie ausgeschlossen sind. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung hat er die Art und den Umfang der Fristen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel festzulegen.

Es gibt Richtwerte, die sich nach normalen Bedingungen richten. Sind die Geräte starken Beanspruchungen ausgesetzt, können die Prüffristen entsprechend verkürzt werden.


6 Monate:

  • Wassersauger

  • Geräteanschluss- und Verlängerungsleitungen

  • Mixer

  • Zentrifugen

  • elektrisch betriebene Messer oder Sägen

  • Rührgeräte

  • Toaster

  • Kaffeeautomaten

12 Monate:

  • Handleuchten

  • Flutlichtscheinwerfer

  • Staubsauger

  • Teppichreinigungsgeräte

  • Heiz- und Messgeräte

  • Unterrichtsmittel in Schulen

  • Handbohrmaschinen

  • Schweißgeräte


Geräteprüfung DGUV V3 für den Versicherungsschutz

Dieser Sachverhalt ist 1:1 übertragbar zur TÜV-Prüfung beim PKW: Keine Prüfung bedeutet kein Versicherungsschutz.

Es geht hier konkret um die gesetzliche Unternehmerpflicht, die durch die Berufsgenossenschaft zu Recht streng kontrolliert wird. Keiner kann von einem elektronischen Gerät erwarten, dass es ohne ordnungsgemäße Instandhaltung ewig fehlerfrei funktioniert. Anders als bei einem guten Wein werden Geräte mit dem Alter nicht besser. Unkalkulierbare Gefahren und Sicherheitsrisiken, die unter anderem mit hohen Folgekosten einhergehen, können von Anfang an ausgeschaltet werden: Die DGUV-V3 ist die geprüfte Sicherheit für die Einrichtung, die Mitarbeiter und die Gebäude eines Unternehmens.



Erhalten Sie Ihr Angebot für die Geräteprüfung nach DGUV V3


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